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Bitte buchen Sie dieses Anliegen nur, wenn Sie einen Dolmetscher haben, oder Sie der deutschen Sprache mächtig sind.
Dolmetscher darf nicht eng verwandt sein, Beurkundender darf nicht gleichzeitig dolmetschen und muss sich ausweisen:
Dolmetscher
Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, ist für die Beurkundung unbedingt ein Dolmetscher erforderlich.
Nicht als Dolmetscher fungieren können:
- Ehegatten oder Lebenspartner
- Eltern oder Kinder
- Geschwister
- Schwager oder Schwägerin
- Schwiegereltern
- der andere Elternteil